Prüfpflichten-Check

Wie oft muss eine Automatiktür geprüft werden?

Als Betreiber haften Sie dafür, dass Ihre Türanlage sicher funktioniert und regelmäßig geprüft wird — auch dann, wenn Ihnen das nie jemand gesagt hat. Sechs Fragen, und Sie wissen, welche Fristen für Ihre Anlage gelten, wer prüfen darf und was dokumentiert sein muss.

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Grundlagen

Warum die Prüfung Ihre Aufgabe ist

Eine automatische Tür ist rechtlich ein Arbeitsmittel und zugleich eine Maschine. Sobald sie in einem Betrieb, einer Praxis, einem Ladenlokal oder einem verwalteten Gebäude steht, trifft die Verantwortung für ihren sicheren Zustand den Betreiber — also den, der sie betreibt oder betreiben lässt. Das ist unabhängig davon, wer sie eingebaut hat und ob die Gewährleistung noch läuft.

Daraus folgt eine unangenehme Konsequenz: Wenn an einer Tür jemand zu Schaden kommt, wird nicht gefragt, ob Sie von der Prüfpflicht wussten. Gefragt wird, ob Sie sie erfüllt und ob Sie das dokumentiert haben. Die gute Nachricht ist, dass der Aufwand überschaubar bleibt, solange man den Rhythmus einmal eingerichtet hat.

Wer genau gemeint ist, hängt vom Objekt ab: Bei vermieteten Immobilien ist es häufig die Verwaltung, in Unternehmen die Person, der Gebäudetechnik oder Arbeitssicherheit zugeordnet ist.

Das Prüfintervall: mindestens einmal im Jahr

Für kraftbetätigte Türen gilt übereinstimmend nach DIN 18650-2, EN 16005 und der Arbeitsstättenregel ASR A1.7: Die Anlage ist mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Dieses Intervall ist die Untergrenze, keine Empfehlung — bei starker Beanspruchung, staubiger Umgebung oder hoher Taktzahl kann häufiger nötig sein.

Liegt die Tür im Flucht- oder Rettungsweg, empfiehlt der Fachverband Türautomation die halbjährliche Prüfung. Grund ist die Notöffnung: Fällt der Strom aus oder wird der Notauf-Taster gedrückt, muss die Tür zuverlässig in die Offenstellung fahren. Diese Funktion ist genau die, die im Alltag nie benutzt und deshalb auch nie zufällig bemerkt wird, wenn sie ausfällt.

Wer prüfen darf

Prüfen darf ein Sachkundiger für automatische Türsysteme. Sachkunde heißt: eine Ausbildung oder Schulung am jeweiligen System, ausreichende Erfahrung und die Kenntnis der einschlägigen Normen. Nachgewiesen wird sie in der Regel über Herstellerschulungen — etwa von GEZE, dormakaba, record, Gilgen, Tormax oder Besam — oder über die Sachkundeschulung des Fachverbands.

Was ausdrücklich nicht reicht: der Hausmeister mit Werkzeugkoffer, die allgemeine Elektrofachkraft ohne Türautomatik-Schulung oder die Reinigungsfirma, die die Sensoren abwischt. Das sind sinnvolle Tätigkeiten, aber sie ersetzen die Prüfung nicht und erzeugen keinen gültigen Nachweis.

Was ins Prüfbuch gehört

Das Prüfbuch ist die Anlagenakte Ihrer Tür. Hinein gehören die Prüfungen mit Datum, Ergebnis und Name des Prüfers, durchgeführte Wartungen und Reparaturen, ausgetauschte Bauteile und jede Änderung an der Anlage — auch die scheinbar harmlose Nachrüstung eines Tasters oder das Umstellen einer Öffnungsweite.

Die EN 16005 lässt die digitale Führung ausdrücklich zu, solange die Unterlagen kurzfristig verfügbar sind. Entscheidend ist nicht die Form, sondern dass Sie das Buch vorlegen können, wenn die Berufsgenossenschaft, die Versicherung oder im Ernstfall ein Gutachter danach fragt. Eine Prüfung ohne Eintrag ist im Streitfall ungefähr so viel wert wie keine Prüfung.

Sonderfall Brandschutztür mit Feststellanlage

Türen, die im Alltag offen stehen und im Brandfall selbsttätig zufallen, haben eine Feststellanlage — erkennbar an den Rauchmeldern über der Tür und dem roten Handauslöser daneben. Für sie gilt zusätzlich die DIN 14677, und die ist deutlich strenger.

Die Funktionsprüfung ist im Abstand von höchstens einem Monat fällig. Diese darf der Betreiber selbst durchführen und dokumentieren; nach zwölf aufeinanderfolgenden Prüfungen ohne Mangel darf auf ein vierteljährliches Intervall verlängert werden. Die eigentliche Instandhaltung übernimmt einmal jährlich eine Fachkraft für Feststellanlagen mit gültigem Kompetenznachweis. Wer beides verwechselt, hat entweder zu viel Aufwand oder eine Lücke im Nachweis.

Was bei einer Prüfung tatsächlich passiert

Geprüft wird nicht, ob die Tür aufgeht — das sieht man auch so. Geprüft wird, ob sie unter allen Bedingungen sicher aufgeht und ob sie niemanden verletzt, wenn sie zugeht. Dazu gehören die Sicherheitssensoren an beiden Seiten, die Präsenzerkennung im Türbereich, die Kraft- und Geschwindigkeitswerte, die Notentriegelung, die Verriegelung, die Befestigung der Laufwerke und der Zustand der Verschleißteile.

Der typische Befund ist kein Defekt, sondern eine Verschiebung: Ein Sensor hat über Monate an Empfindlichkeit verloren, die Schließkraft ist durch Verschleiß gestiegen, die Nachlaufzeit stimmt nicht mehr. Die Tür funktioniert dabei völlig unauffällig weiter. Genau deshalb ist die Prüfung ein Termin und keine Reaktion auf eine Störung.

Was passiert, wenn nicht geprüft wird

Im Alltag zunächst nichts — das ist das Tückische. Die Folgen zeigen sich erst in drei Situationen: wenn die Anlage ausfällt und der Eingang zum Problem wird, wenn ein Unfall passiert und der Nachweis fehlt, oder wenn eine Prüfung durch Behörde, Berufsgenossenschaft oder Versicherung ansteht und die Dokumentation Lücken hat.

Hinzu kommt der wirtschaftliche Teil: Anlagen, die über Jahre ungeprüft laufen, verschleißen an Stellen weiter, die bei einer jährlichen Sichtung für wenig Geld zu beheben gewesen wären. Ein Rollenwagen kostet einen Bruchteil einer neuen Laufschiene.

Der teuerste Termin ist ohnehin der ungeplante: Ein stillstehender Eingang bindet Personal, kostet im Winter Heizwärme und wird im Publikumsverkehr sofort bemerkt. Wer Verschleiß im geplanten Termin tauscht, zahlt Material statt Eile.

Macht Ihre Tür schon jetzt Probleme? Die häufigsten Ursachen und was Sie selbst prüfen dürfen, finden Sie in unserer Störungshilfe.

H\u{00e4}ufige Fragen zur Pr\u{00fc}fpflicht

Wie oft muss eine Automatiktür geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen. Das ergibt sich übereinstimmend aus DIN 18650-2, EN 16005 und ASR A1.7. Bei Türen im Flucht- und Rettungsweg wird eine halbjährliche Prüfung empfohlen, weil dort auch die Notöffnung mitgeprüft wird.

Wer darf eine automatische Tür prüfen?

Ein Sachkundiger für automatische Türsysteme. Die Sachkunde wird über Herstellerschulungen oder eine Sachkundeschulung des Fachverbands Türautomation nachgewiesen. Eine allgemeine Elektrofachkraft oder der Hausmeister erfüllen diese Anforderung nicht.

Was gehört in das Prüfbuch einer Automatiktür?

Alle Prüfungen mit Datum, Ergebnis und Prüfer, durchgeführte Wartungen und Reparaturen, ausgetauschte Bauteile sowie jede Änderung an der Anlage. Die EN 16005 lässt eine digitale Führung zu, solange die Unterlagen kurzfristig verfügbar sind.

Welche Prüffristen gelten für Feststellanlagen?

Nach DIN 14677 ist die Funktionsprüfung im Abstand von höchstens einem Monat fällig und darf vom Betreiber selbst durchgeführt werden. Nach zwölf mangelfreien Prüfungen darf auf vierteljährlich verlängert werden. Die Instandhaltung erfolgt jährlich durch eine Fachkraft für Feststellanlagen mit gültigem Kompetenznachweis.

Wer haftet, wenn eine Automatiktür nicht geprüft wurde?

Die Verantwortung für den sicheren Zustand trägt der Betreiber der Anlage, unabhängig davon, wer sie eingebaut hat. Im Schadensfall kommt es darauf an, ob die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.

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Telmatic prüft, wartet und repariert automatische Türanlagen in ganz NRW — mit einem festen Kreis eingespielter Fachmonteure. Schildern Sie kurz Ihre Anlage, dann melden wir uns mit einer Einschätzung und einem Terminvorschlag.

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