Feststellanlagen
Halten Brand- und Rauchschutztüren im Alltag offen und lösen im Ereignisfall zuverlässig aus. Sie sind der einzige zulässige Weg, einen selbstschließenden Abschluss offen zu halten – und unterliegen einer jährlichen Prüfpflicht.
- Nachrüstung an vorhandenen Brand- und Rauchschutztüren
- Jährliche Prüfung mit Protokoll für Ihre Unterlagen
- Störungsbehebung an Melder, Halter und Auslösung
Antwort in der Regel am selben Werktag · Beratung ohne Kosten
Einsatzbereiche
Wo Feststellanlagen gebraucht werden.
Überall dort, wo eine Brandschutztür im täglichen Betrieb stört, aber im Ereignisfall schließen muss. Statt Keil und Haken übernimmt das eine zugelassene Anlage.
Flure & Durchgänge
Hoher Durchgangsverkehr, Tür soll im Alltag offen stehen.
Klinik & Pflege
Betten- und Gerätetransport ohne Türen aufzuhalten.
Schulen & Verwaltung
Viele Personen zu Stoßzeiten, Türen würden dauernd blockiert.
Logistik & Produktion
Flurförderzeuge und Materialfluss ohne Unterbrechung.
Bestandteile
Woraus eine Feststellanlage besteht.
Rauchmelder
Erfasst Rauch beidseitig der Tür und löst die Feststellung aus. Position und Anzahl richten sich nach der Bausituation.
Haftmagnet oder Rauchschalter
Hält das Blatt in Offenstellung und gibt es bei Auslösung oder Stromausfall sofort frei.
Auslöseeinrichtung
Handauslösung für die manuelle Freigabe – gut sichtbar und erreichbar angebracht.
Energieversorgung & Zentrale
Versorgt die Anlage und sorgt dafür, dass die Tür im Stromausfall schließt, nicht offen bleibt.
Technik
Was bei der Prüfung kontrolliert wird.
Eine Feststellanlage ist erst dann sicher, wenn jedes Glied der Kette funktioniert. Ein verstaubter Melder genügt, damit die Tür im Ernstfall offen bleibt.
- Funktion und Verschmutzung der Rauchmelder
- Sichere Freigabe durch Haftmagnet oder Rauchschalter
- Vollständiges Schließen des Abschlusses nach Auslösung
- Korrekte Schließfolge bei zwei Flügeln
- Funktion der Handauslösung und ihre Erreichbarkeit
- Verhalten bei Stromausfall – die Tür muss schließen
Gut zu wissen
Feststellanlagen sind jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Das Ergebnis gehört dokumentiert – im Schadensfall ist dieser Nachweis das Erste, wonach gefragt wird.
Was neben der jährlichen Prüfung noch zu Ihren Pflichten gehört, zeigt der Prüfpflichten-Check.
Ablauf
Von der Anfrage bis zum Prüfprotokoll.
Anfrage
Sie nennen Standort und Anzahl der Anlagen – auch wenn Sie nicht sicher sind, wie viele es sind.
Begehung
Jede Anlage wird ausgelöst und in allen Bestandteilen geprüft.
Befund
Sie erhalten Protokoll und Mangelliste mit klarer Einordnung der Dringlichkeit.
Instandsetzung & Intervall
Beseitigung der Mängel und auf Wunsch feste jährliche Termine.
Häufige Fragen
Was Betreiber vorher wissen wollen.
Wie oft muss eine Feststellanlage geprüft werden?
Mindestens jährlich, durch eine befähigte Person. Zusätzlich sollte der Betreiber die Anlage regelmäßig auf offensichtliche Mängel sichten.
Kann ich meine Brandschutztür nachrüsten?
In der Regel ja. Voraussetzung ist, dass der Abschluss selbst in Ordnung ist und die Zulassung eine Feststellung zulässt. Das prüfen wir bei der Aufnahme mit.
Was kostet die jährliche Prüfung?
Das hängt an Anzahl und Erreichbarkeit der Anlagen. Bei mehreren Anlagen an einem Standort wird es pro Anlage deutlich günstiger – nennen Sie uns die Anzahl, dann bekommen Sie eine belastbare Zahl.
Was passiert bei Stromausfall?
Die Feststellung wird freigegeben und die Tür schließt. Genau umgekehrt zu bleiben wäre unzulässig – auch das gehört zum Prüfumfang.
Bekomme ich ein Protokoll?
Ja, je Anlage. Das ist der Nachweis, den Sie als Betreiber führen müssen.
Feststellanlage prüfen lassen oder nachrüsten?
Beschreiben Sie kurz Standort und Situation. Sie bekommen eine fachliche Einschätzung von der Person, die Ihre Anlage anschließend auch betreut – nicht von einer Hotline.
