Feuer- & Rauchschutztüren
Abschlüsse mit Zulassung, die im Ereignisfall sicher schließen müssen. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Türblatt, Zarge, Schließmittel und Auslösung – nicht das einzelne Bauteil.
- Prüfung und Instandsetzung vorhandener Abschlüsse
- Nachrüstung von Schließfolgeregler und Feststellung
- Dokumentation, die Ihre Betreiberpflicht belegt
Antwort in der Regel am selben Werktag · Beratung ohne Kosten
Einsatzbereiche
Wo Brand- und Rauchschutztüren stehen.
Überall dort, wo Brandabschnitte getrennt oder Rettungswege rauchfrei gehalten werden müssen. Diese Türen sind Bauteile mit Zulassung – Veränderungen daran sind nicht beliebig möglich.
Flucht- & Rettungswege
Rauchfrei halten, ohne den täglichen Durchgang zu blockieren.
Treppenhäuser
Trennung der Brandabschnitte über mehrere Geschosse.
Technik- & Lagerräume
Abschottung von Bereichen mit erhöhter Brandlast.
Klinik & Pflege
Hoher Durchgangsverkehr bei gleichzeitig strengen Anforderungen.
Ausführungen
Welche Abschlüsse wir betreuen.
T30- und T90-Abschlüsse
Feuerschutztüren mit 30 oder 90 Minuten Widerstandsdauer, je nach Anforderung des Brandschutzkonzepts.
Rauchschutztüren (RS)
Halten Rauch zurück und sichern damit den Rettungsweg – oft in Kombination mit Feuerschutz.
Zweiflügelig mit Schließfolgeregler
Zwei Blätter müssen in der richtigen Reihenfolge schließen, sonst schließt der Abschluss nicht dicht.
Kombination mit Feststellanlage
Offenhalten im Alltag, sicheres Schließen im Ereignisfall – der zulässige Weg statt Keil und Haken.
Technik
Woran Abschlüsse in der Praxis scheitern.
Die meisten Mängel entstehen nicht am Türblatt, sondern an Kleinigkeiten: verstellte Schließer, defekte Dichtungen, blockierte Blätter. Genau das prüfen wir.
- Selbstschließung aus jeder Öffnungsstellung
- Korrekte Schließfolge bei zweiflügeligen Abschlüssen
- Zustand von Dichtungen und Zarge
- Funktion der Feststellung und ihrer Auslösung
- Unzulässige Veränderungen: Keile, Haken, ausgehängte Schließer
- Kennzeichnung und Nachweisführung
Gut zu wissen
Selbstschließende Abschlüsse dürfen nicht mit Keilen oder Haken offen gehalten werden. Wenn eine Tür im Alltag offen stehen soll, ist eine Feststellanlage der zulässige Weg.
Ablauf
Von der Bestandsaufnahme bis zum Nachweis.
Anfrage
Sie nennen Standort und Anzahl der Abschlüsse – vorhandene Unterlagen helfen, sind aber kein Muss.
Begehung
Jeder Abschluss wird geprüft: Schließung, Schließfolge, Dichtungen, Feststellung.
Befund & Angebot
Sie erhalten eine Liste der Mängel mit Einordnung, was sofort und was später zu tun ist.
Instandsetzung & Dokumentation
Umsetzung und Protokoll – damit Sie Ihre Betreiberpflicht belegen können.
Häufige Fragen
Was Betreiber vorher wissen wollen.
Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?
Selbstschließende Abschlüsse gehören regelmäßig kontrolliert, Feststellanlagen unterliegen zusätzlich einer jährlichen Prüfpflicht. Die genauen Vorgaben ergeben sich aus Zulassung, Landesbauordnung und Ihrem Brandschutzkonzept.
Einen Überblick über Intervalle und Nachweispflichten gibt der Prüfpflichten-Check für Automatiktüren.
Darf ich eine Brandschutztür offen stehen lassen?
Nicht mit Keil oder Haken. Zulässig ist ausschließlich eine zugelassene Feststellanlage, die im Ereignisfall selbsttätig auslöst.
Kann eine defekte Tür repariert statt getauscht werden?
Häufig ja. Solange Türblatt und Zarge unbeschädigt sind, lassen sich Schließer, Dichtungen und Beschläge zulassungskonform ersetzen. Was möglich ist, ergibt sich aus der Zulassung des jeweiligen Abschlusses.
Wer ist verantwortlich, wenn etwas passiert?
Die Verantwortung für den betriebssicheren Zustand liegt beim Betreiber. Deshalb gehört zu jeder Prüfung eine Dokumentation, die diesen Zustand belegt.
Bekomme ich ein Protokoll?
Ja. Jede Prüfung wird je Abschluss dokumentiert, inklusive Befund und empfohlener Maßnahme.
Brandschutztüren geprüft oder instandgesetzt?
Beschreiben Sie kurz Standort und Situation. Sie bekommen eine fachliche Einschätzung von der Person, die Ihre Anlage anschließend auch betreut – nicht von einer Hotline.
